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                     TAXI  INFO

 *  Der Taxifahrer ist laut § 13 BO Kraft grundsätzlich dazu verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen.

Der Taxifahrer kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt. Dies gilt auch für die Weiterbeförderung von Fahrgästen nach bereits angetretender Fahrt (z.B. ein zunächst friedlicher, betrunkener Fahrgast fängt während der Fahrt an zu randalieren).                                                                  

Fahrten innerhalb Bad Nauheims (sogenanntes Pflichtfahrgebiet) dürfen nicht mit irgendwelchen Ausreden (habe gleich eine Abholung; ich warte hier auf jemanden) abgelehnt werden.

Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes dürfen abgelehnt werden (Das kommt wahrscheinlich sehr selten vor, denn jeder Fahrer freut sich über eine große Tour).

*  Benützen Sie für Ihr gutes Geld nur saubere und gepflegte Fahrzeuge, andere weisen Sie bitte zurück. Sie müssen auch nicht das erste Fahrzeug am Standplatz nehmen. Sie haben die freie Wahl.

* Bei einer telefonischen Bestellung können Sie auch angeben, ob ein Raucher oder Nichtraucher Taxi, Kombi, Taxi mit Kindersitzen benötigt wird, oder, wenn Sie für Ihr gutes Geld nicht Reklame fahren möchten, ein Taxi ohne Außenwerbung gewünscht wird.

*  Auch in einem Taxi müssen Sie sich auf allen Plätzen anschnallen.

*  Der Fahrpreisanzeiger darf beim Eintreffen des Taxis am Bestellort eingeschaltet werden (bei einer Vorbestellung ab dem Zeitpunkt der Bestellung) ; lassen Sie das Taxi warten, kostet dies bereits Ihr Geld.   

 *  Sollte es mal zu Unstimmigkeiten kommen, so lassen Sie sich bitte eine Quittung ausstellen. Achten Sie darauf, dass diese komplett ausgefüllt wird. Taxinummer, Datum, Fahrstrecke, Stempel und Unterschrift.

Weigert sich der Fahrer, oder behauptet er gar, er hätte keine Quittungen dabei, dann bezahlen Sie den Fahrpreis nicht. Hinterlegen Sie dann bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift beim Fahrer, und begleichen Sie den Fahrpreis erst nach Zusendung der Quittungaxis fahren auch für Sie Einkaufen, befördern Datenträger, Warensendungen, Briefe,Dokumente und Blutkonserven zuverlässig und schnell, rund um die Uhr, innerhalb Bad Nauheims, Deutschlands und der europäischen Union ohne Aufpreis.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit den Taxlern von Bad Nauheim -

           

 

             

Beschwerden

Wir hoffen natürlich, dass es nicht soweit kommen muss. Im Grunde genommen sind Bad Nauheims Taxifahrer besser als ihr Ruf. Sollte Ihnen trotzdem einmal von einem der "schwarzen Schafe", die es leider in jedem Gewerbe nun einmal gibt, eine Kurzstrecke verweigert werden oder Ihnen sonstigen berechtigten Anlass zur Beschwerde gegeben werden, so wenden Sie sich bitte, im interesse aller Bad Nauheimer Taxifahrer, die täglich zu Ihrer Zufriedenheit ihren Dienst verrichten, an die für das Bad Nauheimer Taxigewerbe zuständige Genehmigungsbehörde.

Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Herr Schwab, Parkstr. 36-38, 61231 Bad Nauheim oder per Tel.: 06032_343-245, Fax: 06032_343-339

oder an die

Interessengemeinschaft der

Bad Nauheimer Funktaxen

Friedrichstr. 4

61231 Bad Nauheim

unter Angabe der Taxinummer oder dem amtl. Kennzeichen. Besser ist jedoch, wenn Sie bei berechtigten Beschwerden eine Taxiquittung einreichen, die Ihnen nach Fahrtende jeder Taxifahrer auf Wunsch aushändigen muss.

 

Taxenbetrieb Kirves 06032/349946  | Taxikirves@aol.com